Menschenferne Justiz

Wie ein an sich begrüßenswertes sozialgerichtliches Urteil am Ende doch noch zur Farce wird

Am 9. Juli 2013 hat das Sozialgericht Gießen der Klage eines Leistungsberechtigten nach dem SGB II stattgegeben und das „Jobcenter“ Wetterau verurteilt, dem krankhaft Untergewichtigen zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu zahlen.

Prima, könnte man sagen, das deutsche Rechtssystem funktioniert. Weise Richter haben weise geurteilt. Die Geschichte hat aber mehr als einen schalen Beigeschmack. Zunächst müsste man dem Kläger gratulieren, dass er überhaupt lange genug überlebt hat, um das Urteil hören und lesen zu können.

Der spätere Kläger beantragte nämlich schon am 19.06.2008 einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung. 2009, 2010, 2011, 2012, 2013. Seit dem Antrag sind also 5 Jahre vergangen; die Klage wurde im August 2009 erhoben, also vor 4 Jahren. Kann man da wirklich von einem funktionierenden Rechtssystem sprechen? Wir sprechen hier schließlich über eine Entscheidung zur Gewährung des Existenzminimums und nicht beispielsweise über den Zwist zwischen einem Autohändler und einem Kunden, ob der bestellte Porsche in der richtigen Farbnuance ausgeliefert wurde. Wobei ich fast vermuten würde, der Porschefahrer hätte sein Urteil schneller erhalten.

Was sich im Jahr vor der Klageerhebung zugetragen hat, ist typisch dafür, wie das arge Amt kalt und kostengünstig einen Fall (oder sollte man besser sagen: das Fallen?) managed und muss nur kurz skizziert werden: Antragstellung, Ablehnung nach einer „Berabeitungsdauer“ von 4 Monaten, Widerspruch des Antragstellers, amtsärztliches Gutachten (bestehend aus einem Satz!), Ablehnung des Widerspruchs.

Den Ablauf der Geschichte kann man hier (klick) detaillierter nachlesen.

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Exkurs: Das Sozialgericht Gießen nimmt in seinen Entscheidungsgründen Bezug auf die Meinung des Bundessozialgerichts, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge e. V. im Regelfall als Orientierungshilfe dienen können.

In diesem Fall gut für den Kläger. Glück gehabt! Denn dieser „Deutsche Verein“ hat nicht selten sehr merkwürdige Ansichten. Beispielsweise zum Ernährungsbedarf von Diabetikern. Oder zu Sanktionen im Rahmen des SGB II.

Zitat: „Der Deutsche Verein hat sich seit 2003 in verschiedenen Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen mit den Sanktionsregelungen im SGB II befasst und anerkannt, dass eine leistungsrechtliche Reaktion eröffnet sein muss, wenn Leistungsberechtigte ihren Pflichten nicht nachkommen.“

Verfassungsrechtliche Bedenken? Keine.

Im selben Dokument äussert der Verein aber verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Ungleichbehandlung von jüngeren (sog. U 25) und älteren Leistungsbeziehern.

Ebenfalls im selben Dokument sind laut dem Deutschen Verein bezüglich der Wegsanktionierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung „verfassungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen“, weil Wohnungslosigkeit droht. Begründung: da „das menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG auch das Wohnen umfasst.“  (Quelle)

Was denn nun? Obdachlosigkeit nicht menschenwürdig, Hunger aber schon?

Möglicherweise lässt die intellektuelle Verwirrung ein wenig nach, wenn man sich die Fördermitglieder des Deutschen Vereins ansieht. Da sind so einige Menschenfreunde vertreten. 😉

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Was das Urteil des Sozialgerichts Gießen anlangt, möchte man denken: ok, abgesehen vom langen holprigen Weg der Urteilsfindung ist am Ende alles gut.

Aber: (in Abänderung der Worte von Margot Käßmann) nichts ist gut in Gießen! Denn statt die Beträge festzulegen, die das arge Amt rückwirkend ab Juni 2008 zu zahlen hat, spielt das Gericht feige den Ball zurück an das Jobcenter Wetterau. Das soll nämlich jetzt „ermitteln“, in welcher Höhe dem Kläger Mehrkosten zu zahlen sind. (Quelle)

Gehen Sie zurück auf Los! 😦

2 Kommentare zu “Menschenferne Justiz

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  2. „Der spätere Kläger beantragte nämlich schon am 19.06.2008 einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung. 2009, 2010, 2011, 2012, 2013″

    ja..der kläger ist zu beglückwunschen , das er so lange durchgehalten hat …vermutlich sehr zum ärger der gegenpartei(en )..denn die haben mit ner natürlichen“ lösung gerechnet „, was nicht abwegig is, je nach ursache von (krankhafter )unterernährung ..

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kachexie

    wobei ..allein schon die mangelernährung , die mit dem RS möglich ist , KÖNNTE durchaus die ursache sein .

    nun ja…wer kachektisch ist, also krankhaft unterernährt , hat nicht nur mit der ursache seiner kachexie zu kämpfen …sondern auch mit ner erhöhten anfälligkeit für infekte jeder art ..also, die chancen waren ungleich hoch , den richterspruch nicht mehr zu erleben …und jetzt „back to the roots „(also, zurück zur feststellung des (rückwirkend )zu zahlenden mehrbedarfs )hm…es könnte klappen , das amt spart den mehrbedarf und zahlt e „kostengünstiges ableben “ .

    daneben dürften noch solche dinge zum tragen kommen beim „kampf mitn amt “ wie ein „unangemessen“ hoher heizbedarf , denn kachektische menschen frieren ,mehr, aufgrund das sie (im wahrsten sinne des wortes )keine „isolierschicht „aufzuweisen haben .

    also, voll in der „mühle „des JC …ein schelm , wer böses dabei denkt ..

    „Nach § 21 Abs. 5 SGB II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Der Kläger gehört grundsätzlich zum berechtigten Personenkreis der erwerbsbedürftigen Hilfebedürftigen.“

    da hat der kläger aber glück im unglück …er ist erwerbsFÄHIG …nun ratet mal , wies den NICHT erwerbsfähigen in punkto mehrbedarf für ernährung geht ..denn bei denen ist eher nicht zu erwarten , das „lahme gehend und blinde sehend „werden , im sinne, das man noch die restarbeitskraft verwerten kann /könnte …sollten diejenigen durch ne vernünftige ernährung wieder zu kräften kommen 😦

    wobei mir unklar ist wieso dieser mensch , mit diesen gesundheitlichen fakten (nur aus dem urteil ) …über so eine lange zeit mit dieser diagnose ..überhaupt noch erwerbsfähig ist ????????????

    “ Pflegegutachtens“hm…..????????????????????????????

    die erwerbsUNfähigen gehoeren nicht zum „zum berechtigten Personenkreis der „erwerbsbedürftigen(????) Hilfebedürftigen. „..wobei , schon die formulierung „berechtigter personenkreis „einer, den bedürfnissen des jeweiligen menschen abgestimmten ernährung, könnte mich zum K….bringen !

    angeblich ist ja die „grundsicherung für erwerbsunfähige „individualisierbarer …naja, wies in der praxis aussieht , wissen wir ja 😦

    „medizinischer Sachverhalt gegeben ist, also Krankheiten oder Behinderungen vorliegen, die so ausgeprägt sind, dass sie nicht nur eine besondere Ernährung erfordern, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern, sondern darüber hinaus eine Ernährung verlangen,“

    schwachsinn in tüten 😦 😦 …wer sich nicht ordendlich ernährt /ernähren kann wird krank ..nun ist nur die frage zu klären , was ist /war eher da, die henne oder das ei ..

    http://www.ihresymptome.de/Symptome/Kachexie.htm

    all die , in diesem link aufgeführten ursachen der kachexie KÖNNEN (müssen aber nicht )ihren grund in einer mangel,-fehlernährung haben ..und /oder in belastungssituationen (wie zB. den terror durchs JC)..also, die „katze „KÖNNTE sich in den „schwanz beissen „und jetzt legt das JC also (im übertragenen sinne )die „entschädigung „mittels mehrbedarf fest …um den „kunden „/das „humankapital „nicht ganz zu verlieren (und im besten falle noch „verwerten „zu können )…welch hohn !

    aber selbst „einfache“ /“triviale“ unterernährung ..über jahre …

    http://www.eesom.com/go/2FT43KWX1VTPB7P392W76MP7IX8324YR

    dürfte eher nicht ohne (gesundheitliche )folgen bleiben (die dann wieder nen mehrbedarf rechtfertigt 🙂 anstatt gleich aureichend finanzielle mittel für die ernährung zur verfügung zu stellen und das dürfte bei dem anteil des RS für ernährung eher nicht der fall sein .allerdings, wenn man berechnet , das leistungsempfänger in den augen der bürokratie eher keine schwer,- schwerstarbeiter sind, die einen erhöhten kalorienbedarf haben (könnten ) http://www.zellulite.eu/wie-viele-kalorien-braucht-der-mensch.. denn manche tätigkeiten fallen ja schon aus geldmangel eher „aus „, sind eher selten …)

    „Danach besteht bei dem Kläger eine pulmonale Kachexie, aus der sich das Erfordernis ergibt, hochkalorische Kost zu sich zu nehmen“

    “ Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf ist regelmäßig nur bei schweren Verläufen zu bejahen oder wenn besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel gestörte Nährstoffaufnahme.
    Wenn (1) der BMI unter 18,5 liegt und das Untergewicht Folge der Erkrankung ist
    und/oder
    (2) ein schneller krankheitsbedingter Gewichtsverlust (über 5 % des Ausgangsgewichts in den vorausgegangenen 3 Monaten; nicht bei willkürlicher Abnahme bei Übergewicht zu verzeichnen ist,
    kann regelmäßig von einem erhöhten Ernährungsbedarf ausgegangen werden.“

    „Beim Kläger liegt erkennbar eine solche oder vergleichbare Situation vor. “

    nur mal nebenbei …diese hochkalorische kost (meist als trinkzusatzkost )..kann zwar vom arzt verschrieben werden , allerdings tragen die kassen die kosten NICHT ..aus dem , im urteil hervorgehenden krankheitsbild(zitate ) ist anzunehmen , das es sich um solch eine zusatzkost handeln KÖNNTE …die muss aber der patient aus eigener tasche zahlen …vermutlich der grund der klage auf mehrbedarf !

    klar , man kann auch kalorienreich kochen /essen …weiss ich , pizza, chips …es ist aber zu vermuten , das dies mit dem mehrbedarfsbegehren nicht gemeint ist , denn ob man deswegen vor gericht muss..???
    ..kalorienreiche nahrung ist um einiges billiger /preiswerter , als gesunde nahrung , die man zu einem ausgewogenen /bedarfsgerechten essen zusammen“brauen „kann/könnte .

    allerdings , essen muss man sich auch machen können ..aus den fakten , die man aus den urteil lesen kann und mit e bissel medizinischem fachwissen kann /könnte an der fähigkeit des „essen beschaffens „und des stundenlangen „essen zubereiten könnens .“gezweifelt werden(als folge der kachexie) …deswegen gibts /gäbs ja hochkalorische trink(zusatz)kost …die aber eben die krankenkassen nicht zahlen …

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