Nachstehend eine Mail, welche ich an die Bereichsleitungen und den Teamleiter „Erdgeschoss/Security“ richtete.
Der Inhalt ist selbsterklärend, die roten Anmerkungen sind, wegen evtl. „Überspitzung“, im Original nicht enthalten.
Guten Tag Herr O***,
wie Ihnen sicherlich noch erinnerlich ist, sprach gestern ein Mitarbeiter der MainArbeit-„Security“ bei Ihnen vor, um nachzufragen, ob es erlaubt sei, einem Menschen auf dessen Bitte hin (und unter Verweis auf aktuelle Kollapsgefahr) ein Glas Wasser zu bringen.
Dieser, in seiner Gesundheit massiv bedrohte Mensch vom gestrigen Tag, das bin ich.
Ich möchte vorweg schicken, dass ich KEIN Leistungsberechtigter der MainArbeit bin, ich war in Ihrem Haus lediglich in der Funktion des Beistands. Ich hätte aber auch „sonstwer“ sein können, Journalistin beispielsweise…
Diese Einschränkung soll nicht (!) bedeuten, dass ich hinsichtlich angewandtem Anstand unterscheide zwischen Betroffenen ( á la -> bei „Hartzern“ ist abfälliges Verhalten legitim) und anderen Besuchern der MainArbeit ( á la -> „gute Bürger“, die muss man anständig behandeln)
Es soll nur verdeutlichen, dass gegenüber Niemandem, der die MainArbeit als „Besucher“ betritt, seitens der sog. „Securities“ auch nur der geringste Respekt gezeigt wird!
Obschon ich den Mitarbeiter deutlich darauf hinwies, dass es mir aktuell sehr schlecht geht und ich dringend ein Glas Wasser BENÖTIGE, ging er in einem Tempo, bei welchem man ihm locker während des Schleichens die Schuhe hätte besohlen können, zunächst zu Ihnen, um sich Ihr OK abzuholen.
Das hatte deutlich etwas von Provokation!
Mit Verlaub Herr O***, welche Auffassung von einem Mindestmaß (!) an menschlich-humaner, ethisch-verantwortlicher Reaktion herrscht hier in der MainArbeit vor?
Diese Frage ist eher rhetorischer Natur…
Wieso muss ein MA sich die Erlaubnis einholen, einem älteren und offensichtlich (!) aktuell fast kollabierendem Menschen (ich musste gestützt werden) ein Glas Wasser anzureichen?
Welche Dienst/Fachanweisung besagt dies?
Oder ist auch bei den sog. „Securities“ das vorrangige Einstellungsmerkmal, jedwede Empathie und vor allem den gesunden Menschenverstand – spätestens ab Betreten des Gebäudes der MainArbeit – zu deaktivieren und sie agieren dann entsprechend autark-menschenverachtend?
Auf eine Antwort bezüglich der Dienstanweisung warte ich gespannt, vielleicht auch vergebens…
Als nach über 4 Minuten der Benannte noch immer nicht da war, fragte ich bei seinem älteren Kollegen nach.
Dieser befleißigte sich eines herrischen und herablassenden Tonfalls und meinte (Zeuge vorhanden) „Ich solle mal nicht so einen Stress machen“
Mit Verlaub, Herr O***, welches Menschenbild herrscht offenbar auch (!) in dieser alleruntersten Charge vor?
Gestatten Sie mir diese beißende Polemik:
Sind die Menschen, die – warum auch immer – die MainArbeit frequentieren, per se „Untermenschen“, welche durchaus auch umkippen oder gar verrecken dürfen?
Auch rhetorisch. Viele Menschen, darunter auch ex-und interne Bedienstete in und für die MainArbeit, vertreten diese Auffassung. Leistungsberechtigte sind in vieler Menschen Augen „Assis“, die man getrost wie den letzten Abschaum behandeln darf. Folgen dauerhafter medialer Hetze, eines gnadenlosen A-Sozialgesetzes, mangelnder Fähigkeit zum Selbstdenken und letztlich auch Begleiterscheinungen der strukturellen Gewalt.
Ich bin herzkrank, Diabetiker UND Hypertoniker, mein Blutdruck steigt – insbesondere nach stressintensiven Gegebenheiten wie dem vorangegangenem Termin – häufig in schlaganfallrelevante Höhen. Ihr Kollege Ei*** hat das bereits miterlebt und löblicherweise SOFORT reagiert.
Ich MUSS dann umgehend Wasser trinken UND meine Notfalltablette zu mir nehmen.
Hätte der Betroffene, als dessen Beistand ich gestern im Hause war, mich nicht gehalten, wäre ich während der Wartezeit schlicht umgefallen!
Hätten die sog. „Securities“ dann auch noch um Erlaubnis ersuchen müssen, den RTW anzurufen?
Grundsätzlich ist es merde-egal, ob jemand krank ist oder „nur“ einen Schwächeanfall hat oder oder… einem Menschen, der unter Hinweis auf aktuelles Unwohlsein um Wasser bittet, dem lehnt man diese Bitte nicht ab, da reagiert man, PUNKTUM!
Es geht hier auch um die Frage, ob künftig eine Straftat, also eine Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB vorliegen kann, wenn auch künftig in dieser menschenverachtenden Form agiert, ZU spät reagiert resp., einem „Kunden“ die Bitte um Hilfe abgeschlagen wird.
Der Gesetzestext im StGB wird wie folgt formuliert: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es wäre i.d.T. hochinteressant zu wissen, wie im Falle von „erheblichen, gesundheitsschädlichen Folgen“ (wegen zu später oder gar keiner Reaktion) eine gerichtliche Würdigung ausfallen könnte…
Ich fordere Sie eindringlich auf, auch diesen Umstand künftig zu bedenken und entsprechende, klare Anweisungen an das fremde „Fach“personal zu erlassen. Ob dieses „Fach“personal tatsächlich „vom Fach“ ist, sprich, zumindest die Prüfung zur GewO34a bestanden hat, wage ich anzuzweifeln. Denn auch Fragen zum § 323c StGB sind in den Prüfungsfragen implementiert…
Gesunden Menschenverstand und Empathie spreche ich diesen „Securities“ ohne jedweden Zweifel aber rundweg ab.
Ihrer Stellungnahme sehe ich entgegen und verbleibe
Schaun mer mal, ob, und wenn, was da als Antwort kommt.
Fakt ist, wäre mir in dieser „Institution“ ein Schaden aufgrund verschleppter Hilfeleistung entstanden, hätten die – insbesondere aber der schon vielfach sehr unangenehm aufgefallene, ältere – (Un)Sicherheitsmitarbeiter keinerlei Chance mehr, sich in der nächsten Zeit noch einmal abfällig seines Mundwerks bedienen zu können…frei nach dem Motto:
„Huste mal, wenn Du keinen Hals hast“…