Düsseldorf: Gericht stärkt Raucher im Kampf gegen Wohnungskündigung

Es verursacht mir wirklich kein unangenehmes Gefühl, wenn ich mich in meiner laienhaften Rechtseinschätzung einmal mehr bestätigt sehe 😉

Schrieb ich doch noch vor wenigen Tagen in Bezug auf die Düsseldorfer Richterposse, klick

…“In Deutschland herrscht Richterrecht und die nächste Instanz kann/wird vermutlich anders befinden. Sich gegen gefestigte Rechtsprechung (siehe BGH) zu stellen, dürfte nicht so einfach sein…“

Und siehe da:

Zitat (…) Die nächsthöhere Instanz sieht das jedoch anders – und hat die Entscheidung nun wieder gekippt. Das Landgericht Düsseldorf teilte mit, dem Mann die Prozesskostenbeihilfe bewilligt zu haben, nachdem dieser sofort Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hatte.

Das Landgericht begründete dies mit höchstricherlicher Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert. Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint werden.

weiterlesen auf SPON/Quelle

 

Immer diese Raucher ;)

Von einer Freundin wurde ich gestern auf die nachstehend verlinkte Düsseldorfer Richterposse aufmerksam gemacht. O.k., es wird also wieder mal eine neue(alte) Sau durch das mediale Dorf getrieben.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gericht-rechtfertigt-kuendigung-wegen-starken-rauchens-a-909604.html

In Anlehnung an den alten Werbespruch vom „Kaiser“ Franzl

Ja, is denn scho wieder Sommerloch?

Jetzt habe ich mich doch durch die diversen Meldungen gearbeitet und stelle (vorerst) 3 „Auffälligkeiten“ fest.
1.
Das Thema wird überwiegend so dargestellt, als sei bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen. Es wird nicht deutlich und sauber (insbesondere bei den Überschriften) darauf hingewiesen, dass es sich zunächst einmal nur um eine – in meinen Augen bedenkliche – Ablehnung von Prozeßkostenhilfe handelt. Dieser Hinweis folgt dann ganz am Ende der Artikel.
Bedenklich ist die Verweigerung der PKH in meinen Augen, weil der Richter den Prozessausgang vorweggenommen hat. Betrachtet man sich u.A.  die BGH-Entscheidung zum Thema Rauchen in der Wohnung, wurde niemals das Thema Kündigung (gar fristlose!) behandelt. Es drehte sich um Schadenersatzforderungen gegenüber starken Rauchern, welche  aber mit dem Verweis darauf, dass Rauchen eine vertragsgemäße Nutzung sei, abgewiesen wurden.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/bgh-urteil-keine-renovierungspflicht-fuer-starke-raucher-613160.html

2.
Vermutlich hat genau diese journalistisch eher „unsaubere“ Berichterstattung zu deutlich wahrnehmbarer, massiver Verunsicherung geführt?
Gewollt? Rechnet da „irgendwer“ mit dem bekannt deutschen vorauseilenden Gehorsam (…dann darf ich halt in der Wohnung nicht mehr rauchen, sonst droht auch mir die Kündigung... ) ?

3.
Wieso wird fast nirgends in der Journaille erwähnt, dass der alte Herr der letzte Privatmieter ist, alle anderen ehemaligen Wohnungen wurden in, mit Sicherheit viel lukrativere, Büroeinheiten verwandelt.
Kommt da niemand auf die Idee, dass hier der Gedanke an eine „rauchende Entmietung“ doch recht nahe liegt? Kann es sein (ich kenne mich in Düsseldorf nicht aus), dass der Altmieter in einem teuren „In-Viertel“ wohnt und als Letztverbliebener ein potentielles Gentrifizierungsopfer ist?
Fragt da niemand: “ Cui bono/wem nutzt es“  und wenn nein, warum nicht ?

Mein Fazit

Liebe Süchtige 😉 , lasst Euch doch nicht in’s Bockshorn jagen! Wenn ein einzelner Amtsrichter tatsächlich die fristlose Kündigung für gerechtfertigt hält, ist dies noch lange nicht der Untergang des rauchenden Abendlandes. In Deutschland herrscht Richterrecht und die nächste Instanz kann/wird vermutlich anders befinden. Sich gegen gefestigte Rechtsprechung (siehe BGH) zu stellen, dürfte nicht so einfach sein.

Also erstmal durchatmen, den 24.07. abwarten, ggfs. die Revision und erst mal eine rauchen 😉 …das mache ich jetzt auch.

Nachtrag zu Punkt 3 – update –

So ganz falsch liege ich wohl nicht mit meinen Vermutungen. Soeben gefunden (Kommentar Nr. 251):
Der Kläger wohnt in einem der D’dorfer Sahneviertel für 350 € Warmmiete. Die Vermieterin hat in den letzten Jahren Mietwohnraum lukrativ in Gewerbewohnraum umgewandelt. Darunter sind finanzkräftige gewerbliche Mieter wie Anwälte, Finanzdienstleister usw – siehe Auflistung unten. Der wirkliche Skandal dabei ist, dass der Düsseldorfer Provinzrichter Dr. Tobias Rundel entgegen der bisher üblichen Rechtsprechung des BGH, dem Kläger die Prozeßkostenhilfe verweigert. Gewerbliche Mieter an der Kühlwetterstraße 49: RA Kanzlei Franke RA Kanzlei Bode&Roth WVG Leasinggesellschaft mbH EURUGA INVESTMENT Finanzberatung BMC GmbH Management- und Personalberatung und Erwerb + Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen aller Art Finanzdienstleistung Sündker UGAFSA United German Arabian Finance S. A. Finanzberater, Anlagenberater Düssel Verwaltung Hans Werner Schaub GmbH SM Service For Meatindustry GmbH UGA Oil & Trade INC Mineralölerzeugnisse Großhandel Praxis für Psychotherapie Voigt-Lehnhoff