Maßnahmeträgern in die Suppe spucken? Legale Tipps und…

…Ideen, welche ich  seinerzeit in diversen Foren gesammelt und mir abgespeichert habe.
Offenbar wird ja momentan die Kritik an Maßnahmeträgern auch in Offenbach etwas lauter
. Eine Petition wurde ebenfalls eingereicht.
Vielleicht helfen die nachstehenden, legalen und praxisorientierten Vorschläge ja dem einen oder anderen Zwangsvermaßnahmten…eigener Widerstandsgeist, „Mut“ und ein gerüttelt Maß an Selbstwertgefühl sind aber leider unabdingbar 😉

Law and Order

Ordnung muss sein, jawollja 🙂 Recht und Gesetz müssen eingehalten werden.
Da bilden auch „Bildungs-Institute keine Ausnahme.
Und doch verstoßen gerade diese häufig gegen die unterschiedlichsten Vorschriften. Exemplarisch zu benennen wären da die Bildschirmverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinie, Urheberschutz ect ect.

Fangen wir mit den Unterrichtsräumen an…

Sind die Fluchtwege gekennzeichnet?
Sind die Feuerlöscher aktuellen Datums?
Wer ist in deren Handhabung unterrichtet?
Ist klar erkennbar („schwarzes Brett“), wer im Notfall der Ersthelfer ist?

Wenn nein, interessiert dieser Umstand mit Sicherheit die Feuerwehr und die Berufsgenossenschaft, notieren/dokumentieren und melden, was sonst?
Wo kämen wir denn da hin, wenn deutsche Regeln einfach so mißachtet würden,
also ehrlich… 😀

Der „Arbeits“platz…

…besteht in erster Linie aus Tisch, Stuhl und Computer. Und für die geschäftliche Nutzung dieser Gegenstände gibt es natürlich jede Menge Verordnungen.
Die sollen doch – auch von „Bildungs“trägern – bitteschön eingehalten werden.

Raum ist in der kleinsten Hütte? Nein!

Den Arbeitsplatz am PC abmessen. Muss laut Arbeitsplatzverordnung min. 90 cm pro Arbeitsplatz betragen. Wenn man mal keinen Meterstab zur Hand hat: einfach 3 DIN A4-Blätter aus dem Drucker oder Kopierer der Länge nach hinlegen – ein Blatt hat 29,7 cm macht also zusammen bisserl unter 90 cm.
Die meisten Bildungsträger „sparen“ sich den Platz und setzen meist nur 140 oder 160 cm Tische für 2 Arbeitsplätze ein.
Und in den Ausschreibungsunterlagen verpflichten sie sich, die Arbeitsplatzverordnung einzuhalten…

Stolperfallen wie herumliegende Kabel, Teppiche mit Beulen? Auch ein Verstoß gegen die Arbeitssicherheit…
Ganz viel Information zum Thema Arbeitsstättenverordnung hier ->
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/overview

Klappstühle oder billigste Stapelstühle, um 8 Stunden in der Maßnahme zu sitzen?
Unzulässig! Hier wird die Arbeitsstättenverordnung mißachtet.
Die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) ist hier zwingend 😉 zu informieren
https://www.vbg.de/apl/gv/arbstaettv/2.htm

Computer:

Raubkopien sind verboten, das weiß nun wirklich jeder.
Wirklich jeder? Ich fürchte, nein.
Da macht es doch Sinn, dem Maßnahmeträger unter Umständen zu mehr Gesetzeskonformität verhelfen zu können, nicht wahr?

So lässt sich rasch überprüfen, ob die diversen Rechner lizensierte Versionen für MS-Programme wie Windows haben.
Ein Windows Produkt ist nur für einen einzelnen Rechner gedacht – will man mehrere Computer mit Windows ausstatten so muss man eine Mehrfachlizenz erwerben. Ist diese nicht vorhanden hat man illegal ein Produkt vervielfältigt und genutzt.

Überprüfen, wenn man am Maßnahmerechner sitzt, hier -> http://www.microsoft.com/genuine/validate/ und bei Lizenzverstößen melden…

Wenn man schon dabei ist MS-Produkte zu kontrollieren, kann man sich auch gleich die restliche Software anschauen. So ist z.B. die allseits beliebte Antivirensoftware Avira Antivirus Free in der Gratisversion nur für Privatpersonen zulässig. Dies gilt auch für andere Freeware-Produkte. Möglicherweise würden sich die Hersteller über Missbrauch-Informationen freuen.

Geht auch ganz einfach: Avira starten->Hilfe->Über Avira Free Antivirus->Lizenzinformationen

Sammeladressen für Meldungen zu illegaler Software:
http://ww2.bsa.org/country.aspx?sc_lang=de-DE und evtl. auch http://www.gvu.de/1_Startseite.htm

Arbeitsblätter sind…

…möglicherweise auch rechtswidrig erstellt worden.

Vom Umgang mit ausgehändigten Arbeitsblättern:
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass mit dem Erwerb eines Fotokopierers und der im Preis enthaltenen Urheberrechtsabgabe alles kopiert werden darf. Falsch! Auch beim Erwerb einer CD-ROM geht ein Teil des Kaufpreises als Urheberrechtsabgabe an Verwertungs- und Vermarktungsverbände. Dennoch darf nichts kopiert werden, was ausdrücklich untersagt ist. Genauso verhält es sich mit dem geschriebenen Wort und dem Fotokopierer.

Was in Schulen schon seit Jahren praktiziert wird, findet auch bei den Maßnahmen statt. Es wird ein Exemplar eines Arbeitsheftes gekauft und dann daraus fleißig Arbeitsblätter für die Teilnehmer kopiert.

Nun muss man nur noch wissen, von welchem Verlag und vielleicht sogar noch von welchem Buch die Kopie stammt. Damit man dem Verlag ordnungsgemäß den Verstoß melden kann. Hier ist allerdings etwas Phantasie und vor allem Internet gefragt. Oft befindet sich in der Kopf- oder Fußzeile ein Hinweis in Form eines Kürzels o.ä. Ein Blick auf den Schreibtisch des Referenten (nichts anfassen!) ist auch informativ, denn oft halten sie das Original in Händen, während die Kopien durch gereicht werden.

Weit verbreitet sind beispielsweise die Arbeitshefte aus dem Haus „Verlag an der Ruhr“. Der Verlag legt umfangreiches Material zum Bewerbungstraining auf. Günstigerweise versieht er auch seine Arbeitsblätter immer links innen mit Copyrightvermerk und Verlagsanschrift. Auf jedem Blatt in kleiner Schrift links unten nach oben. Das Kopieren aus den Arbeitsheften ist nicht erlaubt. Ziel des Verlages ist es, jeden einer Arbeitsgruppe mit solch einem Heft auszustatten.

GEZ – Nachfolge und GEMA

Computer sind anmeldepflichtig, ebenso das Radio im Büro der Geschäftsleitung.Ob jedes Gerät des Maßnahmeträgers angemeldet wurde? Das kann doch gewiss gerne die GEZ erfragen, wenn man sie freundlich über möglicherweise illegal betriebene Unterhaltungselektronik informiert…
Und sollte – wie in manch Sozialkaufhaus – eine leise Musikbeschallung erfolgen, müssen hierfür GEMA- Gebühren entrichtet werden…

Denunziantentum?

Nein!
Die hier vorgebrachten Vorschläge erachte ich nicht als „petzen“, denunzieren oder Ähnliches.
Und nein, ich habe keinerlei schlechtes Gewissen dabei, den (zumeist) untauglichen Maßnahmeträgern gründlichst in die Suppe spucken zu wollen.
Den Herrschaften, die sich als verlängerten Arm der Jobcenter verstehen, geht es um Gewinn.
Das ist zunächst legitim, denn es sind privatwirtschaftliche Betriebe und wir leben nun einmal im Kapitalismus. Sie wollen verdienen, sie sollen auch verdienen…wenn sie es denn verdienen 😉

Da sich ein Großteil der Maßnahmeträger dem kapitalistischen Prinzip des „um jeden Preis“ aber dergestalt unterwirft, dass selbst vor menschenverachtender Praxis nicht zurückgeschreckt wird – angeblich gehorcht man ja nur dem Gesetz/hier: SGB2 – indem die Zwangszugewiesenen bei der geringsten „Verfehlung“ (die de facto selten wirklich welche sind und wohlwissend um die Sanktionen!) dem Jobcenter gemeldet werden, ist diese Art der Gegenwehr genauso legitim.
Quit pro quo 😉

 

 

 

 

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