MainArbeit, Obdachlosigkeit und die verlorene Menschenwürde

Wie bereits hier https://erbendertara.wordpress.com/2015/02/21/mainarbeit-der-unsagliche-umgang-mit-obdachlosen/ berichtet, begleite ich derzeit eine ältere Dame, die Tag für Tag ein wenig mehr an den unwürdigen und gesundheitsbeeinträchtigenden Zuständen innerhalb der ihr zugewiesenen „Hotel-Notunterkunft“ zerbricht.

Dass sowohl die Gesundheit als auch der letzte Rest Menschenwürde für obdachlose Offenbacher unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist leider nichts Neues.
Die – auch in anderen Fällen – immer wieder bis zum Erbrechen betriebene Politik der Schuldzuweisungen und Schutzbehauptungen ist ebenfalls kein Novum.
Es ist auch eine Tatsache, dass sich weder Kommunalpolitik noch sonstige „honorige Bürger“ für das obdachlose Klientel einsetzen, diese Menschen interessieren schlicht nicht.
So lässt es sich vermutlich auch erklären, dass niemand ausser den Betroffenen selbst aufschreit und sich gegen Grundrechtsverletzungen – körperliche Unversehrtheit sei beispielhaft genannt – zur Wehr setzt.

Besuchsverbot in allen Notunterkünften…

aus „gutem“ Grund!
Das wahre Ausmaß, die wahren Zustände sollen (!) nicht bekannt werden… auch wenn eine Bekanntheit nichts daran ändern würde, dass sich niemand für diese unsäglichen Zustände interessiert, besser, zumindest niemand, der diese Zustände zum Positiven hin verändern könnte…

Auf der Suche nach Informationen stieß ich auf diesen Artikel in der Offenbach Post
http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/offenbach/offenbach-bewohner-berichten-notunterkuenften-3514400.html

Auszugsweise daraus zitiert:
Dann sei vier Wochen lang in der Wohnung kein warmes Wasser geflossen; in den Wänden klafften Löcher, der Abfluss sei kaputt gewesen, das Licht im Hausflur defekt, das Bad schimmelig. „Der Hausmeister tut, was er kann, aber er kriegt kein Geld für die Renovierung, weil Mainarbeit und Diakonie (Dachverband der ZVU; die Red.) sich um die Kosten streiten...

Das möge mir bitte jemand erklären!

Alle (!) Offenbacher Notunterkünfte, ob gemeinschaftliche oder „Hotels“ gehören privaten Betreibern/Besitzern.
Es bestehen Nutzungsverträge, welche die finanzielle Seite klar regeln.
Ein Objektbesitzer bekommt von der MainArbeit als Leistungsträger also ein gewisses Entgelt für die Überlassung der Räumlichkeiten an Obdachlose.Abgerechnet wird über die bevollmächtigte (?) ZVU.
Die Räumlichkeiten befinden sich dennoch im privaten Besitz!
Für Reparaturen und Instandhaltung ist somit der Besitzer verantwortlich, denn es ist SEIN Haus, sein Hotel.
Diese meine Überlegung erachte ich auch insofern noch als schlüssig, alsdass es der Gipfel des Hohns wäre, den Leistungsträger hier ebenfalls in’s Obligo nehmen zu wollen, denn:
Pro Bett (!) werden täglich minimum etwa 20.-€ seitens der privaten Betreiber/Hausbesitzer eingefordert.
So kommt man bei einer notuntergebrachten 10-köpfigen Familie ganz schnell einmal auf knapp 3000.-€ Mieteinnahme – für eine Wohnung (!) mit 64m² http://www.extratipp.com/news/aufreger/familie-kleine-2483630.html

Mensch muss wahrlich kein Rechenkünstler sein, um eine Hochrechnung anzustellen: Diese privat betriebene Notunterkunft hält 8 oder mehr (müsste ich nochmals aufsuchen) Wohnungen vor. Legt man eine durchschnittliche Belegung von 4 Menschen pro Wohnung zugrunde (8×4=32) und einen durchschnittlichen Kostenaufwand von 500.-€ pro Mensch und Monat (30×20…abgerundet) so kommt man auf (32×500) ca. satte 16000.-€ Mieteinnahmen monatlich.
Von einer solchen Summe träumt wohl jeder Besitzer einer derart heruntergekommen Immobilie.
Zum Vergleich:
In meinem – sehr gepflegten – Wohnhaus (ebenfalls 8 vermietete Wohnungen) erzielt der Vermieter 4000.-€ +/-.
Selbst wenn man noch evtl. fällige Gebühren für die Koordination der ZVU, den Lohn für den Hausmeister und die Stromkosten in Abzug bringt, bleibt zu konstatieren:

Mit Armut verdient sich so mancher eine goldene Nase

Allein dieser private Hausbesitzer (GbR) hält drei große, heruntergekommene (und damit an Nichtbedürftige kaum zu vermietende) Immobilien vor.
Unter Einsatz des gesunden Menschenverstandes lässt sich dann auch eine Analogie herstellen zu den Hotelbetreibern:
Würde „es sich nicht rechnen“, träfen sie auch keine Abkommen mit der Kommune!

Besuchsverbot auch in Hotels, damit die Zustände nicht publik werden ?

„Behördlicherseits“ wurden auch die sanitären Anlagen in Hotels offenbar in Augenschein genommen und als „angemessen“ befunden.
Nun, ich glaube zunächst nichts, was ich nicht selbst gesehen habe.Insbesondere, wenn die MainArbeit in irgend einer Form involviert ist. Doch steht einem Besuch in einer Notunterkunft zunächst das Besuchsverbot entgegen.
Dies mit „Hausrecht“ zu begründen, ist aus meiner Sicht aus mehreren Gründen nicht haltbar (hier jetzt das Grundgesetz – Art. 1, 2, 3 – und/oder die Europäische Menschenrechtskonvention – Art. 8/Art. 14 – anzuführen, geht an dieser Stelle zu weit )
Wenn Mitarbeiter der MainArbeit dann aber noch auf Beschwerden diesbezüglich mit – Zitat aus dem oben verlinkten Artikel in der Offenbach Post – folgender Aussage glänzen:

Hausrecht geht vor Grundrecht“, habe ihm der zuständige Sachbearbeiter auf seine Beschwerde hin gesagt…

dann fällt mir so rein gar nichts mehr ein.

Eine eigene Inaugenscheinnahme vorzunehmen, ist für Aussenstehende also sehr schwierig (Zerberus, der Höllenhund könnte von so manchem „Concierge“ noch viel lernen 😉 ), nichtsdestotrotz ist es mir mehrfach gelungen.
Die Schilderungen, auch oder insbesondere die der Leistungsberechtigten Geyer, sind nicht übertrieben.

Das Alles sind bislang nur (teils fotodokumentarisch fixierte) Feststellungen, die den Betroffenen (noch) nichts nützen.Und doch – nennt mich gerne naiv, liebe Leser – werde ich am Ball bleiben und die Hoffnung, dass sich etwas Grundsätzliches verändern kann, nicht vorschnell aufgeben…

 

 

 

 

22 Kommentare zu “MainArbeit, Obdachlosigkeit und die verlorene Menschenwürde

  1. Absolut erschütternd, das alles …

    Ich war gerade dieser Tage wieder in OF, und wie immer ist mir aufgefallen, wie unglaublich abgerissen und ärmlich alles und jeder in dieser Stadt zu sein scheint. Und die vielen Bullen, selbst wenn man wollte könnte man keinen Stein werfen ohne einen von denen zu treffen … ^^

    Was Obdachlosigkeit angeht scheint es in der Umgegend nicht viel besser zu sein; wo die eine oder andere (Container-) Unterkunft steht wissen hier wohl die meisten, und die eine oder andere Zeltstelle im Wald gibt es auch, für die die den Kontakt mit dem menschenverachtenden System gar nicht mehr ertragen …

    Vielleicht solltest Du Deine Fotodokumentation öffentlich machen, damit mehr Menschen, auch solche die es (noch) nicht betrifft einen Eindruck bekommen …?

    • Eine Fotodokumentation…hm,, da müsste ich noch mehr Material sammeln und das, ohne die betroffenen Menschen in irgeneiner Form zu gefährden.
      Die Betreiber dieser Unterkünfte kennen ihre Objekte und die Repressalien gegen Menschen, die es zuließen, das alles im Bild festzuhalten, könnten sich steigern.In diesem kommunalen Filz ist alles zuzuordnen…
      Lass mich da mal drüber nachdenken.
      Apropo Filz, nein, falsche Gedanken-Schwenke 😉 herrjeh, ich bin aber auch verpeilt 😉 hier ein statement unseres Sozialdezernenten Felix Schwenke (Pressemitteilung der Linken) zum Thema Obdachlose und Behausungen…ohne weitere Anmerkung, weil bei soviel Zynismus fällt mir derzeit nichts ein —>

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      im Auftrag unserer Fraktionsvorsitzenden Elke Kreiss sende ich Ihnen
      hier eine Pressemitteilung zur Vertreibung der Obdachlosen nach dem
      Abriss der bahneigenen Liegenschaft in der Feldstraße. Über eine
      Veröffentlichung freuen wir uns.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Marion Guth

      Pressemitteilung der Fraktionsvorsitzenden Elke Kreiss und der
      Fraktion DIE LINKE.

      Feldstraße – Leben im Abrisshaus aus der Not geboren

      Zum Abriss der Liegenschaft in der Feldstraße und der damit
      einhergehenden Vertreibung der Obdachlosen erklärte die Vorsitzende
      der Fraktion Die Linke., Elke Kreiss:

      „Die Auswirkungen der Armut, die in weiten Teilen Europas herrscht,
      sind auch in Offenbach zu spüren. Der Abriss des Hauses in der
      Feldstraße traf Menschen, die auf der Suche nach Arbeit ihre Heimat
      verlassen haben und nun unter Bedingungen hausen, die wir als
      menschenunwürdig betrachten.“

      „Aus Sicht der Linken ist es eine Schande für Offenbach, aber auch
      für die ganze Republik, diesen Menschen weder eine Notschlafstelle
      noch eine Waschgelegenheit anzubieten. Schließlich kommen die meisten
      von ihnen auf der Suche nach Arbeit und sicheren Verhältnissen nach
      Deutschland, nicht auf der Suche nach Sozialleistungen.“

      Elke Kreiss erklärte weiter: „Wenn Felix Schwenke als Offenbacher
      Sozialdezernent erklärt, er gehe davon aus, dass es für die meisten
      Betroffenen Hilfsmöglichkeiten gebe, dann ist das Schönfärberei.

      Tatsache ist, dass die meisten Notschlafstellen gerade im Winter aus
      allen Nähten platzen. Menschen ohne einen Anspruch auf staatliche
      Hilfe fallen dann schnell durch alle Raster und müssen in
      Liegenschaften wie in der Feldstraße unterkommen.“

      „Ein Sozialdezernent, der von der Sogwirkung spricht, die angeblich
      jede noch so kleine Geste der Menschlichkeit nach sich zieht,
      sollte
      sich fragen, unter welchen Bedingungen die Menschen in ihren
      Herkunftsländern leben, wenn sie Verhältnisse wie in der Feldstraße
      der Situation in ihren Heimatländern vorziehen.“

      „Dazu kommt, dass die Eigentümerin des Hauses die Bahn ist, die
      wiederum im öffentlichen Eigentum steht. Der Abriss des Hauses ohne
      eine Übergangslösung für die Menschen, die darin untergekommen
      sind, ist unter diesem Aspekt völlig unverständlich“, sagte Elke
      Kreiss.

      „Tatsache ist außerdem, dass sich die Wohnungssituation in
      Offenbach derzeit verschärft. Davon sind nicht nur Arbeitsmigranten
      betroffen, sondern auch viele Menschen mit geringem Einkommen oder
      Kunden der MainArbeit. Die Mieten im Rhein-Main-Gebiet steigen in
      schwindelerregende Höhen. Die Situation wird dadurch verschlimmert,
      dass keine Neubauvorhaben im Bereich des preiswerteren
      Mietwohnungsbaus in Angriff genommen werden und dass nach
      Sanierungsmaßnahmen die Mietpreise für ehemals günstigen Wohnraum
      oft deutlich ansteigen. Gleichzeitig leiden die unteren
      Einkommensgruppen unter einer wachsenden Verarmung. Das führt dazu,
      dass sich Wohnungslosigkeit in Offenbach verfestigt.“

      „Die Linke sieht diese Entwicklung schon seit einiger Zeit mit
      großer Sorge. Im letzten Jahr haben wir deshalb die Einrichtung einer
      zentralen Anlaufstelle für Wohnungslose gefordert. Unser Antrag wurde
      allerdings von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt“,
      so Elke
      Kreiss. „Wenn Menschen in Offenbach akut von Wohnungslosigkeit
      bedroht sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Grundsicherung
      haben, werden sie in der Regel in eine Notunterkunft eingewiesen.
      Betrachtet man die Übernachtungszahlen in diesen Notunterkünften, so
      stellt man auf den ersten Blick fest, dass die Anzahl der Personen,
      die hier übernachten müssen, seit Jahren steigt.“

      „Wenn man sich mit Kunden der MainArbeit unterhält, so gewinnt man
      schnell den Eindruck, dass die MainArbeit nicht ganz unschuldig daran
      ist, dass viele ihrer Kunden ihre Wohnungen verlieren. Da werden
      Menschen aufgefordert, mit ihren Vermietern über die Rücknahme von
      Mieterhöhungen zu verhandeln. Da werden Staffelmietverträge
      abgelehnt, auch wenn die Miete erst in zehn Jahren die derzeit von der
      MainArbeit angepeilten Höchstgrenzen erreichen würde. Da werden
      Nebenkostenabrechnungen nicht vollständig beglichen. Aus unserer
      Sicht trägt die MainArbeit so zum Anstieg der Wohnungslosigkeit in
      Offenbach bei.“

      Marion Guth

      Assistentin der Fraktion Die Linke.

  2. ui, jetzt habe ich doch glatt das bei meiner „kleinen“ Recherche gefundene, absolute Schmankerl vergessen. rofl
    Preisfrage: Wer hat mit dem Thema Obdachlosigkeit promoviert? Nähere Angaben z.B. Fach und genaues Thema nicht möglich, da sonst zu einfach.

    lG

      • …weder der Zar noch Kaiser Karl, aber ich habe gedacht ich lese nicht richtig, es ist Dr. (ich darf den Titel trotz ca. 25 % unsauberer Zitatquellen behalten) Frank-Walter Steinmeier.
        Titel seiner Arbeit: „Bürger ohne Obdach: zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum; Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit.“ 1992
        http://d-nb.info/931554675
        Mich hats vom Hocker gehauen 😉

        Hier übrigens noch ein link zu einem relativ frischen (2011) Urteil des VGH Hessen.
        http://openjur.de/u/307009.html
        Das dokumentiert warum das „Offenbacher Verfahren“ zur Umsetzung zwischen verschiedenen „Obdächern“ rechtswidrig ist.

        Kurznotiz zu „der weisse Ritter“,
        wenn mehr oder minder zeitgleich/kurz hintereinander mehrere Klagen eingehen, verschiedene Aufsichtsbehörden damit befasst sind und dies auch öffentlich kommuniziert wird, wird es immer schwieriger das „unter dem Teppich zu halten“.
        Irgendwann ist das Hemd näher als die Hose und einer der Diebe ruft „Haltet den Dieb“.
        Darum halte ich es für sehr wichtig sich jetzt mit Ellen auszutauschen.

        fG

        • Ok, Steinmeier also…das ist der Hammer.
          An die „große Politik“ dachte ich nicht im Ansatz.
          Zu dem VGH-Urteil:
          Habe ich da (verbindliche) Fristen übersehen? Begründung ist klar, habe ich mit Antrag nach 35/X bereits angefordert…Schweigen im Walde.
          Falls ich nachher (17.00 Uhr) den Eindruck gewinne, den FA „zum Jagen tragen zu müssen“ (danke, Frank, tolle Formulierung 😉 ) würde ich recht gerne zügig auf den Punkt kommen, ohne ihm in seine Kompetenzen reinzuwuseln…könntest Du mir eine kurze, knackige Version hinsichtlich Fristen und Begründung (problematisch finde ich die Variante „…andere Obdachlose…“) zumailen?
          Wäre toll!

      • Noch ein Schmankerl am Rande: bei Fragen psychologischer Natur sollte man
        sich immer nur an einem bekannte Psychologen wenden und bei Fragen sozialer
        Thematik NIE an einen Soziologen oder Sozial-Pädagogen!

  3. Die Zusammentragung von Informationen mittels Vernetzung ist wohl der erfolgsversprechendste Weg. Denn wie kompliziert, bei aller scheinbaren Einfachheit – Wucher ist doch völlig klar!?!?, die Materie ist, kann man an folgendem Beitrag in der SZ nachlesen.
    http://sz.de/1.2369097

    Des Kapitals heiligste Kuh ist nun mal die völlige Vertragsfreiheit, selbst wenn es um Grundbedürfnisse geht und angesichts des Missverhältnises zwischen Angebot und Nachfrage von „freiem Willen“ keine Rede mehr sein kann.
    „Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet den Reichen wie den Armen, unter den Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen.“, „Wenn die Armen kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen.“ oder, wie es ein leider viel zu früh verstorbener Freund und guter Jurist einmal äußerte, „Ein Gesetz ist die preiswerteste Art den guten Willen zu bekunden und dabei nichts zu tun.“
    Zwar ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft insbesondere hinsichtlich der weiten Anreise und der bewußten Wahl einer „preisgünstigen Wohnmöglichkeit“ insoweit logisch! nachvollziehbar, jedoch Wucher bleibt Wucher und was ist mit den Menschen, die nicht so weit gereist und dennoch wohnungslos geworden sind?

    Es ist augenscheinlich, dass auch dieser Paragraf des Strafrechtes mit voller Absicht so gefasst ist, dass, je nach politischer Wetterlage, der „freie Wille“ als Scheunentor (nicht „Schlupfloch“) zur Nichtanwendung gegenüber „Leistungsträgern“ (Eigentümern) eingebaut ist.
    Noch abenteuerlicher wird es wenn man bedenkt, dass es mindestens 3 Vorschriften gibt die sich mit dem Thema befassen.
    1. StGB § 291, 2. BGB § 138 und 3. WiStG § 5

    Leider fehlt eine genauere Tatbestandsbeschreibung, die muss man aus einzelnen Versatzstücken selbst zusammen“basteln“. „2 Familienhaus“ und das Foto lassen auf eine ungefähre Größe schließen (max. 200 Qm) , die Zahl „…bis zu 70 Personen“ auf die Verhältnisse. Dagegen steht dann allerdings die Aussage, dass 350 € für 1 Zimmer (wie viele hat das 2 Familienhaus?) noch kein Wucher („grobes Missverhältnis“) seien.

    Interessant auch die Aussage des Sozialreferates, „…das 350 € für einen Bettenplatz in Notuntekünften ortsüblich sei“ und zwar in doppelter Hinsicht.
    Zum einen kräuseln sich angesichts derartigen „Wuchers“ zu Lasten des häufig bemühten Steuerzahlers (Jobcenter – „Bitte bedenken Sie dass der Steuerzahler diese Lasten zu tragen hat“) offensichtlich niemandem die Fußnägel – das Geld geht ja nicht an „Bedürftige“ sondern an den „Leistungsträger“ Eigentümer, zum anderen die „Parallele“ zu Offenbach – hier sind lt. eigener Aussage bis zu 600 € (30 x 20 €) „ortsüblich“.
    Das ist absolutes Weltstadtniveau, also Ellen, mecker nicht immer über „Offebach“. 😉

    Bzgl. der tatsächlichen Verhältnisse und unabhängig von möglicher Korruption ist sicher auch noch die folgende „Gegenüberstellung“ interessant.
    Man achte auf „menschenwürdiges Obdach“ (Armutsbericht, hinsichtlich Bereitstellungspflicht der Gemeinden) und „minimaler Lebensstandard“ (Forschungsbericht – Extreme Armut – Wohnen).
    Ich jedenfalls kann mir keinen Tatbestand vorstellen der den minimalen Lebensstandard unterschreitet und dennoch als menschenwürdig zu definieren wäre.

    1.
    Lebenslagen in Deutschland
    Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung
    Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
    S. 393

    „Die Gemeinden in Deutschland sind nach Ordnungsrecht (Ordnungsbehördengesetze der Länder) verpflichtet, Obdachlosigkeit zumindest durch ein vorübergehendes, aber menschenwürdiges Obdach zu beseitigen. Damit wird eine Mindestnotversorgung mit Unterkunft gewährleistet, die nicht nur im Winter überlebenswichtig für viele wohnungslose Menschen ist.“

    2.
    Menschen in extremer Armut
    Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
    S. 5

    „Der Ausgangspunkt der Auseinandersetzung mit dem Datenmaterial war eine intuitive Idee von der Definition extremer Armut, die den im ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung exemplarisch als potenziell extrem arm genannten Personengruppen – Obdachlose, Straßenkinder, Suchtkranke –
    Rechnung tragen sollte. Als extrem arm soll ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender Mensch gelten, der den minimalen Lebensstandard deutlich unterschreitet und nicht in der Lage ist, sich aus eigener Kraft aus dieser Lebenslage herauszubewegen.

    „Wohnen“ – Ein deutliches Unterschreiten des minimalen Lebensstandards liegt vor, wenn die betrachtete Person über Folgendes nicht verfügt:
    – Eine Unterkunft mit einer zumindest knapp bemessenen Privatsphäre (mindestens neun Quadratmeter)
    – eine Unterkunft dabei, die wetterfest ist und über eine betriebsbereite Waschgelegenheit, ein betriebsbereites WC, eine betriebsbereite Heizung sowie einen benutzbaren Stromanschluss verfügt.“

  4. Zitat:“ Mit Armut verdient sich so mancher eine goldene Nase

    Allein dieser private Hausbesitzer (GbR) hält drei große, heruntergekommene (und damit an Nichtbedürftige kaum zu vermietende) Immobilien vor.
    Unter Einsatz des gesunden Menschenverstandes lässt sich dann auch eine Analogie herstellen zu den Hotelbetreibern:
    Würde “es sich nicht rechnen”, träfen sie auch keine Abkommen mit der Kommune!“

    Ich bin naturgemäß kein intimer Kenner der Offenbacher Verhältnisse, aber mir drängt sich eine Frage mit Macht auf:

    Wenn nun alle (Eigentümer und Betreiber von Notunterkünften und „Hotels“, wohl auch die Diakonie) ganz prächtig an diesem Spiel verdienen, wo liegt der Vorteil für das arge Amt? Sicher, ein wenig Extrademütigung für Renitente … aber derart große Geldsummen werden gewiss nicht für ein kleines schmutziges Vergnügen bewegt.

    Nennen wir das arge Amt ruhig Behörde. Eine Behörde, die um vergleichsweise kleinere Summen einzusparen, massenhaft Leistungsberechtigten durch Falsch- oder Nichtberatungen, Schikanen und Sanktionen das Existenzminimum ganz oder teilweise entzieht … welches ist der Vorteil dieser Behörde bei dem Spiel? Übersehe ich da etwas Entscheidendes?

    Wenn mir ganz blauäugig tatsächlich keine vernünftige Erklärung einfällt und die Behörde insgesamt keinen Vorteil hat, wer hat ihn dann? Einzelne Personen innerhalb dieser Behörde?

    Weiter ganz naiv gefragt: Fließt da eine „Dividende“ an einzelne Personen zurück? Wer könnten diese Personen sein? Der Pförtner ist es sicher nicht, der Aktenbote und viele, viele, viele anderen kleinen Lichter wohl auch nicht. Wer ist überhaupt in der Lage, ein so großes Rad zu drehen? Und ist so gut vernetzt, dass er sich wegen externer Rückendeckung offenbar sehr sicher fühlt?

    • Ich denke morgen weiter, Frank, die Gesundheit hat mir vorhin einen Streich gespielt 😦 …Notärzte können nette Menschen sein, durfte ich feststellen
      Du bist – siehe auch „weißer Ritter“ (Insider mM) – auf dem richtigen Gedankenlevel, schätze ich mal…

    • Gebe Ihnen hierzu selbst die Anwort: sehen Sie sich den Zustand und die Lage von
      zwei beispielhaft genannten Hotels an; 1. das Hotel Djaran gegenüber dem Haupt-
      bahnhof und das Hotel Löwen. Beide Hotels hätten ohne dieses Zubrot keine wirt-
      schaftliche Grundlage. Das sich dorthin freiwillig Gäste verirrend einmieten, darf
      als ausgeschlossen gelten. Der Hotelbetreiber wäre ohne die Garantie-Einnahme
      über die Stadt/Mainarbeit weder in der Lage sein vermeintliches Filetstück -das
      Hotel Kaiserhof- zu halten, noch verdeckt erhebliche Investitionen im privaten Immobiliensektor zu betreiben.Es gäbe aber auf gleichem Niveau in Offenbach noch mindestens 7 weitere „Hotels“; darunter auch das Hotel Europa.

      Interessanterweise tauchen in diesem Kreis von „Vermietern“ immer wieder die
      gleichen Protagonisten auf und -ein Schelm der Böses dabei denken würde- haben
      diese auch einen auffallend engen Draht zu einigen bestimmten Mitarbeitern an
      hoher und höchster Stelle der Offenbacher Stadtverwaltung. Dazu kommen noch
      einige eher zwielichtig zu nennende Personen, die an anderer Stelle als Mitglieder
      bestimmter Organisationskreise im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen.
      Im Fall der offiziellen Obdachlosenunterkunft auf der Gustav-Adolf-Str. ist Einge-
      weiten bekannt, für wen der vorgebliche Eigentümer den Strohmann gibt…..der
      sitzt im Offenbacher Rathaus.

      Wie in jeder grösseren Stadt leistet sich auch die „Grossstadt Offenbach“ eine
      enge Verzahnung zwischen seriösen und weniger seriösten Interessengruppen,
      geeint im Streben nach Machterhalt und ordentlichem Profit.

      • Wenn dies Alles („unter der Hand“)hinlänglich bekannt ist, müsste es doch auch möglich sein, diese Machenschaften an’s Licht zu zerren.
        Festzustellen ist, dass ich nur allzu gerne meinen Teil hierzu beitragen möchte, es aber mangels „personeller Kapazität“ und finanzieller Mittel nicht vermag.
        Das einzige, was ich bislang kann, ist die – nichtvorhandenen – Formalien der MainArbeit hierzu auf dem juristischen Weg einzufordern. Aber es ist bekannt, dass Auskunftsanträge mit dezidiert gestellten Fragen mit wischi-waschi-Briefchen beantwortet werden, dann folgt Auskunftsklage, und die kann dauern…
        Hier ggfs zu „wallraffen“ oder vielleicht über crowdfounding Gelder zu generieren, um handfeste Beweise zu liefern für…ja, für was…Korruptionsaufdeckung (nennt man das so?), zu all dem wäre ich gerne bereit.
        Nur (Undine schrieb dies bereits) „Die“ wissen, dass ich als Einzelperson keinerlei „Gefahr“ darstelle, die müssen mich, so wie es derzeit noch läuft, kein Stück ernst nehmen.
        Dazu kommt, dass ich definitiv mit meiner Gesundheit nicht mehr so umgehen kann, wie ich es bislang tat. Überbordende Anstrengung (auch „mentale“) ohne Unterbrechung/“Auszeit“, nächtelanges recherchieren ohne nennenswerte Ergebnisse, zig eilige Schrift-und persönliche „Einsätze“ (teils bundesweit) haben meine Gesundheit nachhaltig geschädigt.
        Pumpe und Blutdruck haben jetzt binnen 4 Monaten 3x gewarnt…vorgestern dann musste der Notarzt bei.
        So kann und darf ich nicht weitermachen! Und allein schon gar nicht.

        Wenn hier also offenbar Insiderwissen vorhanden ist, dann müssen „wir“ unsere Kräfte bündeln, anders geht es nicht! Wenn es überhaupt geht…
        Meine Mail-Adresse ist bekannt (im Impressum zum nachlesen)ich garantiere natürlich Vertraulichkeit.Infos müssen aber verifizierbar sein, Verdacht, Vermutungen und ein ungesundes Bauchgefühl, wer da wo (Mit)Strippenzieher und Nutznießer ist, habe ich selbst zur Genüge. Allein, das reicht niemals aus, ohne Fakten, Nachweise und den festen Willen, diese auch zu verwenden, trampeln wir noch jahrelang auf der Stelle.Und noch jahrelang werden auch die Betroffenen leiden…

      • Geehrter Weißer Ritter,
        das was Sie oben mitteilen hört sich sehr nach Straftatbeständen an, wie Korruption. Vorteilnahme im Amt und Veruntreueung von Steuergeld. Wenn Sie einen belastbaren Verdacht haben oder gar Beweise für diese Tatbestände, warum bringen Sie diese nicht zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft?
        Nur mit igendwelchen Verdächtigungen ist niemandem geholfen.
        Sollten Sie wirklich stichhaltiges Material besitzen, biete ich mich an, die Sache zur Anzeige zu bringen.

        • Vielen Dank für dieses Angebot.
          Ich stelle mich als Mittler gerne zur Verfügung, da je „Ritter“ Carl Christophs E-Mail-Adresse nicht kennt, und umgekehrt…

        • Guten Abend, zunächst an dieser Stelle von meiner Seite meinen Dank für das
          angebotene Engagement. Ich kann Ihnen aber versichern, dass hier bereits Schritte
          unternommen wurden und auch weiterhin unternommen werden.
          Die Frage nach dem „Wenn“ und „warum“ beantwortet möglicherweise folgendes:

          Bereit im Frühjahr 2014 wurden das zuständiges Ministerium in Wiesbaden, der zur
          Fachaufsicht über die kommunalen Ausgaben bei RP Darmstadt berufene Abtei-
          lungsleiter, ebenso wie der Hess. Rechnungsprüfungshof – in Person seines Präsi-
          denten- über die unzulässigen Verschleierungsstricks aus der Zusammenarbeit
          zwischen Mainarbeit und Diakonie dezidiert in Kenntnis gesetzt.
          Gleichzeitig wurde auch auf das krasse Missverhältnis zwischen der an die profi-
          tierenen Hoteliers bezahlten Unterbringungskosten ( p.a. reden wir von einem
          rd. zweistelligen Millionnenbetrag )und der ansonsten strikten Verweigerungs- politik der Möchte-Gern-Behörde unter Berufung auf die Bestimmungen des SGB
          zur Kostenakzeptanz bei Ein-Personen-Haushalten hingewiesen. Ergänzend da-
          rauf, dass der Zar im Jahr 2013 eine selbstfrisiertes Gutachten zur Höhe ange-
          messener Unterkunftskosten dazu genutzt hat, die Offenbacher Angemessenheit
          durch widerrechtliche Rückrechnungstricks deutlich unter den Marktpreis zu drücken.

          Bereits mit Übergang der Zuständigkeit von der ARGE in die allein kommunale Verantwortung des Job-Centers galt interne die Anweisung des Zaren, alleinste- hende Leistungsempfänger mit Nachdruck -und damit unzweifelhaft rechtswidrig-
          etweder zur totalen Anpassung oder alternativ zur Abwanderung zu „motivieren“.

          Einer der von mir angeführten Beispielpersonen aus der Hotelbelegung hatte -nach rd.2 Jahren und ca. einem Dutzend vergeblich zur „Genehmigung“ vorgelegter Miet-
          verträge im Rahmen der KdU-Werte für Offenbach- dem Amt einen fertigen Wohnungsmietvertrag nachträglich zur Kostenübernahme vorgelegt. Die Antwort darauf bestand -vom Zaren so verangeortnet- darin, die „Angemessenheits- prüfung“ so lange durch die Entscheiderin (Masche: nicht angekommen, nicht vollständig, neue Bescheinigung des Maklers/Vermieters) hinauszögern zu lassen, bis die Wohnung am freien Markt anderweitig vergeben war. Dann wurde „mit dem Ausdruck des gössten Bedauerns“ die Ablehnung nachträglich damit begründet, die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung (Basis war der Wert für eine 3-köpfige Familien im Vorvertrag, nicht identisch für die jetzt vorgehene Ein-Personen-Belegung) sei „leider nicht genehmigungsfähig“.
          Hier ist ein Verfahren gegen die Entscheiderin selbst, als auch gegen die Möchte-Gern-Behörde als Amtshaftungsbeklagte anhängig. Gegen weitere Mitarbeiter
          aus verschiedenen Bereichen sind Verfahren im Amtsdeliktsbereich anhängig –
          die zuständige Staatsanwaltschaft jubeliert ob dieser Anträge und überschlägt
          sich vor Ermittlungseifer – nach rd. 15 Monaten wurde schriftlich bestätigt, dass
          die Anträge eingegangen und unter den Aktenzeichen „XY“ geführt würden – das
          ist auch schon wieder Monate her.

          Auf Seiten der fach- oder dienstrechtlichen Aufsichtsbehörden kam von allen
          Angesprochenen die gleiche Reaktion: vorgeblicher Unglaube, gespieltes Ent- setzen und den unbedingten Willen die Vorhalte aufzudecken, auszuermitteln und
          den Saustall auszumisten. Hohle Worte, keine Reaktion und Erledigung auf
          üblichem Behördenweg: Aktenreise, Abwesenheitsanzeigen, Aufforderungen zur
          Stellungnahme etc.
          Der Zar hat bis heute -seit rd. 2 Jahren- alle an ihn gerichteten Aufforderung zu
          Erklärung und Stellungnahme bzw. Aktenweiterleitung nach dem Mehr-Stufen-Prinzip verzögert: ignoriert, dann „nicht verstanden“, dann Fristennachlass wg.
          beruflicher Abwesenheit, dann sinnfreie Stellungnahme als Ablenkung und Be-
          schäftigung, dann unvollständige Aktenüberlassung, neuerliche Nachfragen, etc.
          in die Unendlichkeit gedrängt und ist bestrebt, diese für ihn gefährliche Situation
          auszusitzen und sich in die Pension zu retten.

          Weder ein Herr S., noch ein Hr. Dr. S, haben ein Interesse daran, Aussenstehenden
          einen tieferen Einblick in ihr „Offenbachgate“ zu gewähren. Bisher hat die verschworene Gemeinschaft auf die ein oder andere Art jedes Problem nachhaltig
          mit Untätigkeit zum Tod unter Akten verurteilt. Und wo kein Kläger, da kein Richter…
          das Ganze erst recht ohne Akten.

          • Ich versuche es jetzt noch einmal ganz treuherzig:
            Meine Telefonnr. ist unverändert (bei Verlust liefere ich sie gerne via Mail), bitte kontaktieren Sie mich…geplant ist ein Treffen ja bereits seit anno Schnee 😉
            Danke

            • Guten Morgen Frau Vaudlet,
              bitte nicht böse sein, dass ich die Gelegenheit zu einem persönlichen Treffen in den
              letzten Wochen noch nicht umgesetzt habe.

              Zum einen war ich für einige Wochen im Ausland, zum anderen habe ich mir kürz-
              lich einen sehr hartnäckigen Husten eingefangen, von dem ich nicht weiss ob er
              ansteckend ist. Wie ja gerade aktuell zu lesen war, waren Sie auch ein wenig indis-
              poniert und darauf habe ich Rücksicht nehmen wollen.
              Habe Ihre Tel.-Nr. selbstverständlich noch und werde mich in den nächsten Tagen
              darüber auch wieder bei Ihnen melden (wenn ich weniger „belle“ beim Sprechen und
              besser zu verstehen bin -hahaha).
              Von dieser Stelle für Sie erst einmal „Gute Besserung“. Bis dahin

    • Zu dem Zitat „mit Armut……“ spricht man andernorts bereits von „Gewinnorienter
      Industrie privater oder rein kommunaler Träger.

  5. Liebe Frau Vaudlet,

    der hier zu Grunde liegende Fall ist beileibe nicht singulär. Mir sind weitere Fälle -und interessanterweise alle beim gleichen Betreiber!- aus den letzten 2 Jahren bekannt, wo es zum Teil noch schlimmer zuging.

    Die Hintergründe gleichen sich bis auf den I-Punkt: in allen Fällen hat der bestens
    bekannte und übelst beleumundete sog. „Sozialarbeiter“ F.N. über die ZVU/Diakonie
    seine Finger im Spiel. Unnötig zu erwähnen, dass es sich hierbei um einen Diener
    zweier Herren handelt, denn er hat auch einen Schreibtisch im Rathaus. Ola, ein
    Sozialarbeiter einer charitativen Organisation mit einem Zweitjob im Rathaus?!?

    Wenn man weiss, dass das Zusammenarbeitskonstrukt „Mainarbeit und Diakonie“
    nur dazu dient, die Kostenkontrolle des Aufsicht führenden Regierungspräsidiums
    durch Einschaltung der ZVU zu unterlaufen, und zudem für einige bestimmte
    Nutzniesser dieses Konstruktes erhebliche wirtschaftliche Vorteile zu generieren
    und zu sichern, erhält das Ganze ein besonderes „Geschmäckle“. Hier kann man
    sicherlich nich von schlechtverschleierter Korruption sprechen!!!!!

    In den mir bekannten Fällen lief es so, dass die Betroffenen im Verlauf des Vor-
    mittages durch den „Empfangschef“ des kleineren Hotels mündlich informiert wur-
    den, dass die ZVU soeben via Fax die Kostenübernahme beendet hätten und der
    Untergebrachte bis 12.00 Uhr das Zimmer räumen müsse. Für die weitere Unter-
    bringungssicherung habe er sich dann noch am gleichen Tag in dem Drecksloch
    „Notunterkunft für obdachlose Männer“, Bieberer Str. 1XX (vis a vis Stadion) zu
    melden.
    Von einer Information mit angemessenem Fristvorlauf durch die Möchte-Gern-
    Behörde vorher keine Spur. Nebeneffekt für die Möchte-Gern-Behörde war die
    blitzschnelle Verlagerung der Zuständigkeit für die weitere Unterbringung von sich
    auf die Ordnungsbehörde. Damit konnte auch einer Kosten-Nachkontrolle prima
    aus dem Weg gegangen werden.

    Gemanagt wurden diese Rauswürfe von jetzt auf gleich durch den ebenfalls nicht
    unbekannten Mitarbeiter der Leistungsabteilung („Haus“) der Möchte-Gern-Be-
    hörde, der -in Anlehnung an Ihre letzten Berichte- als ein besonders ausgeprägtes
    willfähiges Exemplar mit Geschmack an seiner dienstlichen Macht (und Stiefellek- ker des Zaren) Erwähnung finden muss.
    Alle so in die Obdachlosigkeit Getriebenen hatte 2 Dinge gemeinsam: sie galten
    in der Möchte-Gern-Behörde als „informiert, durchsetzungsfähig und über ihre Rechte umfassend informiert“, zudem als „repressalienresistend und klagefreudig“,
    der Rauswurf war in allen Fällen die „Quittung“ für aus Sicht der Möchte-Gern-
    Behörde unkooperatives Verhalten.
    Zudem erfolgten alle Rauswürfe im 24. Monat der Notunterkunft; die Frist ist will-
    kürlich vom Zaren der Möchte-Gern-Behörde festgesetzte Maximalzeit der Hotel-
    unterbringung.

    Dann noch ein paar Worte zum Betreiber der Hotels in unmittelbarer Bahnhofs- nähe: kaum selbst zahlende Gäste, horrende Leerstände in der regulären Vermietung der Zimmer, aber ständig in Geldnot zur Bedienung der Banken.
    In dem kleineren, älteren Hotel werden nur die Zimmer der obersten Etage vermietet. Die Zimmer sind klein, teilweise für Doppel- bis Vierfachbelegung vorge-
    sehen, zwischen ca. 7 und 15 qm gross (incl. Dachschrägenanteil) und werden der ZVU -ergo der finanzierenden Möchte-Gern-Behörde- für EUR 25,-/pro Tag und
    Person in Rechnung gestellt. So bringt dem „Hotelier“ ein ca. 7 qm (brutto) grosses
    Einzelzimmer im Monat einen gesicherten Ertrag von mind. EUR 750,- zzgl. MwSt.
    Natürlich kommt dazu noch ein angemessener Obulus für die selbstlose Hilfe der
    Diakonie/ZVU! Das macht rund EUR 1.000,- pro Monat und Einzelperson!!!!
    Für diesen Betrag liesse sich am freien Wohnungsmarkt leicht ein 40-45 qm gros-
    ses Appartment oder eine 2-Zimmer-Wohnung anmieten. Im Hotelzimmer kann der
    Mieter weder kochen, noch duschen noch die Toilette benutzten -ersteres geht garnicht, letzteres nur über Gemeinschaftsdusche und -toilette.

    Die von der Möchte-Gern-Behörde für die Hotelzimmer beider Hotels an den „Hotelier“ monatlich überwiesene Summe -Garantie-Einnahme!!- dürfte im mittleren
    fünfstelligen Bereich liegen. Das erklärt auch dessen Willfähigkeit beim Umgang
    mit der Möchte-Gern-Behörde. Dessen „Empfangschef“ traf dort nachweislich
    immer auf offene Ohren und es erklärten sich in der Akte befindliche Informationen!

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